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Auto von der Steuer absetzen

Unternehmer können Ihr Auto von der Steuer absetzen.Unabhängig von der Größe einer Firma wird das private Auto häufig auch geschäftlich genutzt. Es ist daher in vielen Fällen möglich, das Auto von der Steuer abzusetzen bzw. genauer gesagt es von der Kfz Steuer abzusetzen. Ob und in wie weit Sie Ihr Auto von der Steuer absetzen können, ist von der Häufigkeit der Nutzung des Kfz für berufliche Zwecke abhängig. Ein Texter oder Blogger wird sein Auto wohl relativ selten geschäftlich nutzen. Ein Promoter oder Vertriebler hingegen sehr viel häufiger. Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu mehr als 50% geschäftlich nutzen, können Sie es als Betriebsvermögen steuerlich absetzen!

Für jede Form der selbstständigen Arbeit ist ein Kfz steuerlich absetzbar, sofern es primär, also in erster Linie, der beruflichen Nutzung dient. Somit ist die Möglichkeit sowohl für Freiberufler als auch für Einzelunternehmer oder Betreiber eines Kleingewerbes gegeben. Ob und wie weit Ihr Fahrzeug steuerlich absetzbar ist, entscheidet das jeweilige Finanzamt – basierend auf Ihren Angaben.
Wer sein Fahrzeug steuerlich absetzen möchte, muss dies in seiner Steuererklärung aufführen. Wichtig ist dabei, dass alle in der Steuererklärung gemachten Angaben vollkommen korrekt und für das Finanzamt exakt nachvollziehbar sind. Alle Ausgaben und Kosten, welche das Fahrzeug betreffen, können Sie als Selbstständiger von Ihren Einnahmen abziehen. Die Kosten gelten somit als betriebliche Ausgaben, welche in der Einnahmenüberschussrechnung aufgeführt werden.
Eine Besonderheit stellt die Umsatzsteuer dar: Unternehmer können zwischen zwei Varianten der Besteuerung wählen, sofern der Umsatz im letzten Jahr unter 17.500 Euro und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro liegt. Bei der ersten Methode werden alle Beträge inklusive Umsatzsteuer erfasst, sodass keine weitere Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt werden muss. Bei der zweiten Methode handelt es sich um eine Regelbesteuerung, wobei die Umsatzsteuer für alle Einnahmen gezahlt werden muss. Von dieser werden dann die Umsatzsteuern der Betriebsausgaben abgezogen.

Auto Leasing oder Finanzierung

Für Selbstständige stellt sich oft die Frage, ob das Auto finanziert oder geleast werden soll. Pauschal kann hier keine richtige Antwort gegeben werden. Dies muss für jeden Einzelfall separat entschieden werden. Am besten wird hierzu ein Steuerberater kontaktiert, welcher beide Varianten für Sie durchrechnet.
Der Kauf eines Autos kann normalerweise über drei bis fünf Jahre abgeschrieben werden. Für Selbstständige lohnt sich der Autokauf in vielen Fällen: Selbstständige bekommen von den Autofirmen oftmals bessere Angebote und Rabatte als Privatleute.
Um von den Angeboten zu profitieren, reicht in der Regel das Vorzeigen Ihres Gewerbescheins, um Ihre Tätigkeit nachzuweisen. Was einem aber beim Leasing oder auch Kauf eines Autos klar sein muss: Als Kleinunternehmer können Sie die 19% Mehrwertsteuer nicht absetzen.

Privatnutzung des Geschäftswagens

Hat ein Selbstständiger einen Firmenwagen erworben, den er von der Steuer absetzen möchte, so stellt sich auch immer die Frage, in welchem Maße das Kraftfahrzeug für die private Nutzung verfügbar ist. Natürlich kann das Firmenauto auch privat genutzt werden; hierbei muss der Selbstständige jedoch die richtige Versteuerung wählen, um das Auto von der Steuer abzusetzen.
Entweder führt der Unternehmer ein Fahrtenbuch und dokumentiert genau, wann er sein Kfz zu welchem Zweck nutzt, oder er nutzt die 1% Pauschalregelung. Diese setzt monatlich 1% des Listen-Neupreises zur Versteuerung an. Entscheidet sich der Unternehmer für die Führung eines Fahrtenbuchs, muss dieses penibel gepflegt werden, um dem Finanzamt korrekte und exakte Angaben liefern zu können. Zusätzlich ist es sinnvoll und empfehlenswert, sowohl Tank- als auch Reparaturbelege aufzubewahren, um die Steuererklärung nachvollziehbarer zu gestalten. Abhängig vom Einzelfall kann sich die eine oder andere Variante am Ende eher bezahlt machen. Von daher sollten Unternehmer selbst prüfen, welche Art und Weise für sie lohnenswerter erscheint.

Steuererleichterung für Arbeitnehmer

Nicht nur als Selbstständiger können Sie durch einen Firmenwagen steuerliche Einsparungen durchsetzen. Auch Angestellte können Steuern sparen, indem sie von der Entfernungspauschale Gebrauch machen. Der Kfz-Kaufpreis ist zwar nicht absetzbar; allerdings wird ein Kilometerpauschalbetrag pro zur Arbeit gefahrenem Kilometer gezahlt. Bei dieser Methode werden die gefahrenen Kilometer, der Pauschalbetrag und die Arbeitstage miteinander multipliziert. In jedem Fall müssen alle gemachten Angaben für das Finanzamt nachvollziehbar und wahrheitsgetreu in der Steuererklärung aufgeführt werden. Wichtig hierbei: Urlaubstage sowie eventuelle Krankheitstage werden abgezogen, sodass nur eine Erstattung für tatsächlich zurückgelegte Kilometer erfolgt und die private Nutzung außen vor bleibt.
Zu weiteren Kosten, die Autofahrer absetzen können, gehören Beträge der Haftpflicht der Kfz-Versicherung. Auch Ausgaben für eine Unfall-Versicherung können die Steuerlast senken. Je nach Fall können sogar sonstige Kosten Rund um Ihr Auto, wie beispielsweise eine Reparatur, abgesetzt werden. Hierfür ist es ratsam, alle Belege der Beiträge für die Autoreparatur aufzubewahren. So können Sie das Auto ohne Probleme von der Steuer absetzen!