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Arbeitszimmer von der Steuer absetzen

In den letzten Jahren haben sich immer mehr Existenzgründer dafür entschieden, von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen.

Damit der Jungunternehmer zu Beginn seines geschäftlichen Daseins etwas entlastet wird, darf er, wenn er im ersten Jahr einen Umsatz von 17.500 Euro und im zweiten 50.000 Euro nicht überschreitet, auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichten.
Auch wenn er im Gegenzug nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, spart ihm das viel Arbeit und kann einen Konkurrenzvorteil mit sich bringen.
In der Regel nutzen Kleinunternehmer ein Arbeitszimmer in ihrer eigenen Wohnung, um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Das ist zum Beispiel oft bei Autoren oder Zeichnern der Fall. Das Arbeitszimmer kann in der Steuererklärung angegeben werden, um es von der Steuer abzusetzen. Allerdings muss man einiges beachten, wenn man das eigene Arbeitszimmer steuerlich geltend machen möchte.
Sie müssen einige Voraussetzungen erfüllen, wenn Sie durch das Absetzen von Ihrem Arbeitsplatz Steuern sparen möchten.

Was ist zu beachten?

Kleinunternehmer können ihr Arbeitszimmer von der Steuer absetzen.
Damit das Arbeitszimmer steuerlich anerkannt wird, muss es ein abgeschlossener Raum sein. Wer also die Kosten für seinen Arbeitsplatz geltend machen möchte, der kann das nicht tun, wenn es sich um eine Arbeitsecke im Wohn- oder Schlafzimmer handelt. Da nützt es auch nichts, wenn man die Ecke den ganzen Tag für die Arbeit nutzt.
Zudem darf das Arbeitszimmer auch kein Durchgangszimmer sein. Wer einen Raum zum Arbeiten nutzt, der beispielsweise das Wohn- und Schlafzimmer verbindet, der hat keine Chance, die Kosten durch die Steuererklärung abzusetzen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass der Raum möglichst ausschließlich zur beruflichen Tätigkeit benutzt wird und die Arbeit im Mittelpunkt der Nutzung des Arbeitszimmers steht. Wer eine Schlafcouch im Arbeitszimmer stehen hat, kann den Anspruch schnell verlieren. Der Fiskus wertet Zimmer dann als Gästezimmer und streicht den Abzug.
Der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit muss sich im Arbeitszimmer abspielen. Findet die primäre Arbeit außerhalb des Zimmers statt, kann der Raum in vielen Fällen nicht von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Arbeitszimmer lediglich zur Buchhaltung oder für Terminvereinbarungen genutzt wird.
Die Höhe des Abzugs zu berechnen ist gar nicht so schwer, vor allem wenn Sie zur Miete wohnen. Dazu braucht man eigentlich nur die Summe der Mietzahlungen inklusive Nebenkosten innerhalb eines Jahres, die Quadratmeter-Zahl der Wohnung und die Fläche, die für das Arbeitszimmer zur Verfügung steht.
Als Beispiel: Angenommen, man hat eine 100-qm-Wohnung und zahlt dafür im Jahr 10.000 Euro. Das Arbeitszimmer ist 20 qm groß. Damit kann man 20 Prozent von 10.000 Euro absetzen, sprich 2000 Euro. Durch ein Arbeitszimmer können Sie somit durchaus Steuern sparen, sofern dieses primär dem Home Office zur Verfügung steht und der Schwerpunkt der Raumnutzung somit bei der Arbeit liegt. In jedem Fall sollte das Arbeitszimmer in der Steuererklärung angegeben werden, um von einer eventuellen Ersparnis Gebrauch machen zu können.

Größe des Arbeitszimmers

Das Arbeitszimmer muss groß genug sein, um noch ausreichend Wohnraum für den jeweiligen Haushalt übrig zu lassen; trotzdem kann eine Mindestgröße vorgegeben werden. Die Größe des Arbeitszimmers wird in jedem Fall individuell bewertet und ist abhängig von der Wohnung, ihrer Fläche, den dort lebenden Personen sowie der ausgeübten Tätigkeit. In bestimmten Fällen werden auch Zimmer ungewöhnlicher Größe zugelassen. Von daher kann sich jeder Versuch, ein Arbeitszimmer anzumelden, für Sie bezahlt machen.

Arbeitsplatz einrichten

Die Einrichtung und Gestaltung des Arbeitszimmers können Sie ebenfalls steuerlich geltend machen. Auch nachträgliche Renovierungen und notwendige Anschaffungen können angegeben werden. Diese Kosten müssen dem Arbeitszimmer gänzlich zuzurechnen sein, um in voller Höhe absetzbar zu sein.

Checkliste: Arbeitszimmer absetzen

Erfüllt Ihr Arbeitszimmer die folgenden Anforderungen, stehen Ihre Chancen auf eine finanzielle Beteiligung durch das Finanzamt gut:

  • Das Zimmer befindet sich in oder an Ihrer privaten Wohnung, ist aber klar von den übrigen Räumen abgetrennt
  • Bei dem Arbeitszimmer handelt es sich um einen separaten Raum (kein Durchgangszimmer)
  • Im Arbeitszimmer befindet sich ein Arbeitsplatz und Arbeitsmaterialien (je nach beruflichem Schwerpunkt Schreibtisch, Computer, Akten, Bücher, …)
  • Der berufliche Mittelpunkt des Zimmers ist in der Einrichtung erkennbar; unter 10% der Einrichtung ist privater Natur
  • Der Raum wird (fast) ausschließlich für Ihre berufliche Tätigkeit genutzt (das Arbeitszimmer wird maximal 10% der Zeit privat genutzt)
  • Sie benötigen das Arbeitszimmer für die meisten Ihrer beruflichen Tätigkeiten
  • Ihnen steht kein alternativer Arbeitsplatz zur Verfügung
  • Auch ohne das Arbeitszimmer bietet die restliche Wohnung ausreichend Wohnraum für den Haushalt

Was Sie absetzen können

Kosten, welche dem Arbeitszimmer direkt zuzuordnen sind, können abgesetzt werden. Hierzu gehören Ausstattung und Einrichtung ebenso wie die monatliche Miete. Während einmalige Anschaffungen in vollem Umfang absetzbar sind, wird die Miete anteilig erstattet. Macht das Arbeitszimmer 14% des Wohnraums aus, so werden 14% der Miete angerechnet. Auch auf die Nebenkosten wird das Arbeitszimmer so angerechnet. Sogar die Reinigung des Raums oder auch eventuelle Umzugskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Ein Angestellter, dem durch seinen Arbeitgeber kein Büro zur Verfügung steht, kann jährlich bis zu 1.250 Euro an Werbungskosten absetzen.

Besonderheiten & Komplikationen

Handelt es sich bei dem Arbeitszimmer um einen Raum, der außerhalb der Wohnung angemietet wurde, sind die Kosten sehr viel einfacherer absetzbar, sofern das Zimmer ausschließlich der beruflichen Tätigkeit dient. Dies ist allerdings nicht der Fall, wenn sich das Arbeitszimmer in den Räumlichkeiten von Angehörigen befindet – in diesem Fall wird das Finanzamt kaum Kosten erstatten. Auch sollte ein extern angemieteter Arbeitsraum nicht zu weit vom Wohnort entfernt liegen.
Besondere Regelungen liegen zudem für Betriebsstätten (z.B. Arztpraxen), Werkstätten und Lagerräume vor.

Sonstiges

Wer sich für den Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden entscheidet, macht die Arbeit schnell zum Mittelpunkt des eigenen Privatlebens. Vor allem Selbstständige neigen dazu, zu viel Zeit im Arbeitszimmer zu verbringen, wenn der Schreibtisch immer in der Nähe ist. Wichtig ist es deshalb, dass Sie sich und Ihrer Arbeit Grenzen setzen und Ihr Arbeitszimmer nach einer festgelegten Anzahl von Stunden verlassen. Nur so können Sie garantieren, dass Ihr Privatleben keinen Schaden nimmt.