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FAQ

Wie berechnet man den Gesamtumsatz?

Vereinfacht dargestellt, setzt sich der Umsatz aus allen betrieblichen Einnahmen eines Unternehmens dar. Das Gesetz sieht es dann aber nicht ganz so einfach. Hier werden die normalen steuerbaren Umsätze und die steuerbaren, aber unentgeltlichen Wertabgaben eines Unternehmers aufaddiert. Davon abgezogen werden steuerfreie Umsätze und Verkäufe des Anlagevermögens. Hinzu addiert man nun noch die Umsatzsteuer und erhält den Gesamtumsatz laut § 19 (1) Satz 1 UstG.

Muss ich als Kleinunternehmer Rechnungen schreiben und wie müssen die dann aussehen?

Auch als Kleinunternehmer sind Rechnungen zu erstellen. Diese müssen alle Anforderungen an eine ordentliche Rechnung erfüllen. Das heißt, dass sowohl Rechnungssteller, als auch Rechnungsempfänger mit vollständigem Namen und Anschrift aufgeführt sein müssen, dass die Rechnung eine fortlaufende Nummer, sowie ein Datum erhalten muss. Darüber hinaus sind die berechneten Waren oder Leistungen aufzuführen, sowie das Datum der Lieferung bzw. Leistung. Die Steuernummer muss enthalten sein, sowie ein Verweis auf § 19 UStG, aufgrund dessen keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.

Welche Belege muss ich wie lange aufbewahren?

Alle empfangenen Handelsbriefe, Kopien von versendeten Handelsbriefen, Geschäftspapiere und Unterlagen, die kaufmännische und oder steuerrechtliche Bedeutung haben, sind mindestens sechs Jahre lang aufzubewahren. Unterlagen wie Jahresabschlüsse, Handelsbücher, Rechnungen, Hypotheken, Urkunden und Inventare sind zehn Jahre aufzubewahren. Das gilt im Übrigen als Faustregel für alle Belege, die in der Buchhaltung verbucht werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt dabei stets mit Ende des Kalenderjahres, nicht mit dem tatsächlichen Datum des Beleges. Anfang 2015 können also erste Unterlagen aus dem Jahr 2008 vernichtet werden.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer (USt ID) haben?

Als Kleinunternehmer ist es nicht zwingend erforderlich, eine Umsatzsteuer Identifikationsnummer zu haben. Allerdings kann diese kurz als USt ID bezeichnete Nummer auch Kleinunternehmern zahlreiche Vorteile bieten. Kaufen sie Waren oder Leistungen im Ausland ein, so können sie mit Angabe dieser Nummer ihren Unternehmerstatus offen legen. Dadurch wird die Ware von der ausländischen Umsatzsteuer befreit. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Erwerbsbesteuerung beim Finanzamt beantragt wird. An diese binden sich Kleinunternehmer für zwei Jahre, sie müssen dann deutsche Vorsteuer auf die Waren aus dem Ausland zahlen. Auf Rechnungen dient die USt ID übrigens als Ersatz für die persönliche Steuernummer und lässt den Rechnungsempfänger weniger persönliche Daten über den Rechnungssteller herausfinden.

Was muss ein Kleinunternehmer alles an Steuererklärungen abgeben?

Kleinunternehmer müssen zunächst einmal eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Ferner sind sie dazu verpflichtet, eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, wobei aber nur die Umsätze aus dem Jahr der Erklärung, sowie dem Vorjahr anzugeben sind. Monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen und ähnliches entfallen. Weiterhin kann die Gewerbesteuererklärung nötig werden, dies gilt aber nur, wenn auch ein Gewerbe betrieben wird. Freiberufler sind von dieser Besteuerung generell ausgenommen. Viele Kleinunternehmer müssen die Gewerbesteuererklärung zwar abgeben, doch fällt aufgrund des hohen Freibetrags in der Regel keine Gewerbesteuer an.

Muss ich als Kleinunternehmer eine Kasse führen?

Das kommt darauf an, wenn keine Bareinnahmen erzielt werden, muss auch keine Kasse im eigentlichen Sinn geführt werden. Allerdings sollten Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich ordentlich aufgeführt werden, wobei ein Kassenbuch gute Dienste leisten kann. Dies sorgt nämlich dafür, dass der Kleinunternehmer stets den Überblick über die laufenden Einnahmen und Ausgaben behält.

Ab wann sollte ein Kleinunternehmen beantragt werden?

Das Kleinunternehmen sollte sofort mit Eröffnung des Geschäfts beantragt werden. Wenn aber von vornherein klar ist, dass hochpreisige Einkäufe notwendig sind, ist es mitunter besser, auf die Regelbesteuerung zu setzen. Hier lohnt die konkrete Prüfung des Einzelfalls und Beratung durch einen versierten Steuerberater.

Kann ein Student ein Kleinunternehmen anmelden?

Natürlich kann auch ein Student ein Kleinunternehmen anmelden. Er sollte allerdings Obacht geben, dass sein Verdienst nicht zu hoch ausfällt, um nicht Kürzungen bei BaföG und anderen Leistungen zu erhalten.

Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Umsatzsteuer, Vorsteuer und Mehrwertsteuer?

Im Grunde genommen bezeichnen alle drei Begriffe die gleiche Steuerart. Die Mehrwertsteuer muss jeder Bürger in Deutschland auf jedes Produkt entrichten, vom wöchentlichen Brotkauf bis hin zur Schrankwand, die gekauft wird. Für Lebensmittel, Bücher und ähnliche Produkte greift der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, bei allen anderen Produkten fallen 19 Prozent an.

Diese Mehrwertsteuer wird auch von Unternehmen bezahlt, wenn sie Computer, Schreibtische, Materialien und Co. bestellen. Sie wird hier allerdings als Vorsteuer bezeichnet, wenn sie auf den Eingangsrechnungen vermerkt wird. Werden die fertigen Produkte vom Unternehmen an den Endkunden verkauft, so wird die Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen.

Während der Unternehmer die Vorsteuer an Lieferanten bezahlt, erhält er die Umsatzsteuer von Kunden ausgezahlt. Die Differenz der beiden Beträge zahlt er als Umsatzsteuer an das Finanzamt, so dass diese drei Begriffe für den Unternehmer lediglich ein durchlaufender Posten sind.