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Kassenbuch: Notwendig für Kleinunternehmer?

Kassenbuch für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer sollten ein Kassenbuch führen.

Das Kassenbuch ist, ähnlich wie das Fahrtenbuch, ein sehr häufiger Zankapfel, wenn es um die korrekte Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben geht. Die formalen Anforderungen an ein Kassenbuch sind dabei sehr hoch und bei Betriebsprüfungen finden die Prüfer fast nie ein wirklich vollständig korrekt geführtes Kassenbuch.

Da stellt sich so manchem Kleinunternehmer die Frage, ob ein Kassenbuch für ihn überhaupt nötig ist. Fakt ist: Unternehmer, die ihre Einnahmen über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln, sind nicht dazu verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen. Diese Pflicht besteht lediglich für Unternehmen, deren Einnahmen und Ergebnisse mittels Bilanz ermittelt werden.

Ein Kassenbuch? Aufzeichnungen sind Pflicht

Doch bevor jetzt der große Jubel ausbricht: Ganz ohne Aufzeichnungen geht es selbst im Kleinunternehmen nicht. Wer seine Einnahmen nicht vollständig oder nicht korrekt aufzeichnet, muss darauf gefasst sein, dass der Fiskus eine Hinzuschätzung vornimmt. Und diese kann die eigenen Gewinne deutlich erhöhen, so dass entsprechend hohe Steuernachzahlungen zu erwarten sind.

Ganz auf die Aufzeichnungen kann also nicht verzichtet werden. Allerdings reicht es bei EÜR-Unternehmen aus, wenn ein Heft oder Buch geführt wird, in dem die Einnahmen aufgezeichnet werden. Diese werden am Ende des Tages zu einer Summe addiert.

Wichtig außerdem: Handschriftliche Aufzeichnungen sind nicht vorgeschrieben. Einnahmen und Ausgaben können auch auf elektronischem Wege erfasst werden. Ideal geeignet sind hier beispielsweise Registrierkassen.

Sie ermöglichen unter anderem, einen Summenbon am Ende des Tages zu erstellen, der dann zu den Steuerunterlagen gelegt wird.

Freie Wahl für Einnahmen-Überschuss-Rechner

Wer also nur eine EÜR aufstellen muss, der kann sich frei entscheiden, ob er ein klassisches Kassenbuch führt oder aber die Einnahmen und Ausgaben anderweitig festhält. Experten zufolge sollte man aber, sofern man nicht gezwungen ist, auf das Kassenbuch verzichten.

Die hohe Fehleranfälligkeit und die Gefahr, dass die Fehler im Nachhinein bei einer Betriebsprüfung entlarvt werden, sprechen gegen das Kassenbuch, zumal es deutlich einfachere Wege gibt, seine Einnahmen rechtskonform aufzuzeichnen. Beispielweise auch in einer Excel-Tabelle.

Aus diesem Grund sollten Kleinunternehmer auf das klassische Kassenbuch verzichten und lieber ein einfaches Heft oder Buch nutzen, um Einnahmen und Ausgaben gegenüber zu stellen.

Damit lauern weniger Gefahren in der Betriebsprüfung und somit natürlich auch geringere Steuernachzahlungen. Zudem ist der Aufwand sehr viel geringer.