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Haupt- oder nebenberuflicher Kleinunternehmer

Haupt- oder nebenberuflich als Kleinunternehmer gründen? Diese Frage stellt sich nahezu für jeden angehenden Existenzgründer. Eine genaue Abgrenzung ist dabei oft nur schwierig möglich, denn das Gesetz sieht unterschiedliche Grenzen für eine hauptberufliche oder nebenberufliche Selbstständigkeit vor, je nachdem, von wem der Fall betrachtet wird.

Kleinunternehmer neben dem Beruf

Haupt- oder nebenberuflich als Kleinunternehmer

Nebenberufliche Selbstständigkeiten steigen aber seit einigen Jahren stark an. Das ist auch gar nicht weiter verwunderlich, probieren sich viele Personen mit einem festen Job doch erst einmal nebenher aus, um zu sehen, ob der Markt für die geplante Dienstleistung überhaupt etwas hergibt oder nicht. Hierbei gilt, dass eine nebenberufliche Selbstständigkeit dann vorliegt, wenn entweder mindestens eine 40-Stunden-Woche im Angestelltenverhältnis ausgeübt wird oder mehr als 20 Stunden wöchentlich im Angestelltenverhältnis gearbeitet und mindestens 50 Prozent der Bezugsgröße aus diesem Verhältnis erwirtschaftet werden.

Als Bezugsgröße galt 2011 ein Betrag von 2.555 Euro, die Hälfte davon entspricht also 1.277,50 Euro. Wer weniger oder höchstens 20 Stunden wöchentlich abhängig beschäftigt ist und weniger als die Hälfte der Bezugsgröße aus dieser Beschäftigung erzielt, der muss auch bei geringem Zeitaufwand damit rechnen, dass die Selbstständigkeit als hauptberuflich angesehen wird.

Hauptberuf und Nebenberuf: Weitere Unterscheidungskriterien als Kleinunternehmer

Ebenfalls gehen die Behörden von einer hauptberuflichen Selbstständigkeit aus, wenn der Selbstständige einen Mitarbeiter beschäftigt, der nicht nur auf geringfügiger Basis entlohnt wird. Werden mehrere Mini-Jobber beschäftigt, so unterstellen die Behörden eine hauptberufliche Selbstständigkeit, sofern die Verdienstgrenze von 400 Euro in Summe aller Minijobber überschritten wird.

Allerdings hat die Praxis gezeigt, dass diese Regelungen zur Unterscheidung von haupt- oder nebenberuflicher Selbstständigkeit keinesfalls als starre Regeln anzusehen sind. Es muss stets der gesamte Einzelfall berücksichtigt werden und so können sich auch nachträglich noch Änderungen ergeben.

Vor- und Nachteile von Haupt- und Nebenberuf

Wer als nebenberuflich selbstständig gilt, muss in der Regel keine weiteren Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Dadurch sind hohe Einsparungen Monat für Monat möglich. Im Hauptberuf kommt man um die Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherung nicht herum. Einige Selbstständige unterliegen sogar der Rentenversicherungspflicht, das heißt, dass sie weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen müssen.

Ebenfalls muss bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit, die neben einem Hauptberuf ausgeübt wird, auf die Arbeitszeiten geachtet werden. Im schlimmsten Fall werden diese im Arbeitszeitgesetz geregelten Zeiten überschritten und dann drohen Sanktionen. Gleiches gilt, wenn der Hauptberuf unter der nebenberuflichen Selbstständigkeit leidet, also die Leistungsfähigkeit nachlässt.