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Kleinunternehmerregelung als Student

Selbst Studenten suchen immer wieder nach einer Möglichkeit, ihr oft knappes finanzielles Budget aufzubessern. Dabei stoßen sie auf die Möglichkeit, sich selbstständig zu machen, was auch jede Menge Vorteile mit sich bringen kann – so zum Beispiel die Kleinunternehmerregelung für Studenten. So lassen sich oftmals einfacher Jobs finden, da Arbeitgeber keine aufwändigen Arbeitsverträge erstellen, keine pauschale Vergütung zahlen und vor allem keine Lohnnebenkosten aufwenden müssen.

Für den Student selbst besteht der Vorteil, dass er sich nicht zwangsläufig von nur einem Arbeitgeber abhängig machen muss, sondern durchaus mehrere Auftraggeber suchen kann. Das sollten Studenten in jedem Fall tun, andernfalls besteht die reale Gefahr, in eine Scheinselbstständigkeit mit massiven Konsequenzen – sowohl für Studenten, wie auch für Arbeitgeber – zu geraten.

Studenten müssen nebenberuflich tätig sein

GDie Kleinunternehmerregelung gilt auch für Studenten.enerell sollten Studenten aber darauf achten, wie sie ihre selbstständige Tätigkeit ausüben. Zwar können sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, jedoch ist damit nicht automatisch ein bestimmter Zeitaufwand für die selbstständige Tätigkeit festgelegt. Das heißt, dass ein Kleinunternehmer auch im Vollerwerb selbstständig tätig sein kann. Das würde aber gerade für Studenten ein Problem darstellen, beispielsweise im Hinblick auf die Krankenversicherung.

Grundsätzlich bieten fast alle gesetzlichen, aber genauso privaten Krankenkassen besonders günstige Tarife für Studenten an. Dafür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese besagen, dass eine selbstständige Tätigkeit etwa nur als Nebenerwerb ausgeübt werden darf. Nebenberuflich im Sinne der Krankenkassen ist die Tätigkeit aber nur, wenn maximal 20 Wochenstunden in sie investiert werden. Sobald dieser Zeitrahmen überschritten wird, werden deutlich höhere Krankenversicherungsbeiträge fällig. Gleiches gilt, wenn ein plötzlicher, sprunghafter Anstieg der Einnahmen zu verzeichnen ist.

Studenten können sich in vielen Fällen genauso weiterhin beitragsfrei über die Familienversicherung absichern. Auch hier gilt, dass dies nur möglich ist, wenn

  • berufliche / selbstständige Tätigkeiten an nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich ausgeübt werden und
  • die monatlichen Einnahmen nicht mehr als 440 Euro betragen.

Werden die zeitlichen oder auch finanziellen Rahmenbedingungen überschritten, wird eine eigene Krankenversicherung notwendig, die sehr teuer werden kann. Allerdings gilt gerade bei der finanziellen Grenze, dass diese regelmäßig überschritten werden muss. Von einer Regelmäßigkeit gehen die Kassen jedoch erst dann aus, wenn in drei aufeinander folgenden Monaten der Betrag überschritten wird.

Studenten sollten auf Bafög achten

Wichtig ist zudem, dass Studenten auf ihren Bafög Anspruch achten. Denn selbst hier gelten bestimmte Zuverdienstgrenzen, die zuletzt bei etwa 4.200 Euro jährlich lagen. Werden diese überschritten, kann es zu einer Kürzung, im schlimmsten Fall sogar zu einer kompletten Streichung des Bafög Anspruchs kommen.

Allerdings werden bei der Überprüfung des Bafög Anspruchs nicht die Einnahmen aus der unternehmerischen Tätigkeit berücksichtigt, sondern die tatsächlichen Gewinne. Das bedeutet, dass Studenten ihre Einnahmen zunächst mit den Ausgaben verrechnen können und erst dann der Gewinn ermittelt wird, der auch bei der Prüfung des Bafög Anspruchs berücksichtigt wird.

Freibetrag für Studenten

Steuerlich gesehen müssen Studenten, die die Kleinunternehmerregelung wählen, ebenfalls einiges beachten. Die Einkommenssteuer ist in jedem Fall zu entrichten, allerdings gibt es hier einen Freibetrag. Dieser liegt aktuell bei 8.004 Euro. Wird dieser Betrag nicht überschritten, fallen ebenso keine Einkommenssteuern an.

Damit von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht werden kann, müssen die üblichen Umsatzgrenzen eingehalten werden (17.500 Euro im Gründungsjahr, 50.000 Euro im Folgejahr). Diese Grenzen beziehen sich auf den Umsatz, der Freibetrag hingegen wieder auf den Gewinn. Das ist zwingend zu beachten.

Für die jährliche Steuererklärung müssen Studenten keinen zu großen Aufwand betreiben, wenngleich die steuerliche Beratung durchaus sinnvoll sein kann. Eine Bilanzierung ist für den studentischen Kleinunternehmer nicht vorgesehen. Er muss allerdings eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) vorlegen.

Was müssen Studenten beachten?

Studenten müssen, sofern sie das Wahlrecht genutzt und sich für die Kleinunternehmerregelung entschieden haben, die gleichen Dinge beachten, wie jeder andere Kleinunternehmer. Sie dürfen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen, im Gegenzug auch keine Vorsteuer verrechnen.

Auf jeder Rechnung müssen Mindestangaben vorhanden sein. Diese können in der entsprechenden Musterrechnung aber jederzeit eingesehen werden, so dass sich hier keine zu großen Probleme ergeben. Sobald sich ihre Einnahmen erhöhen und die Grenzbeträge für die Kleinunternehmerregelung überschritten werden, müssen aber genauso Studenten damit rechnen, dass sie umsatzsteuerpflichtig werden.