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Arbeitsraum von Steuer absetzbar?

Arbeitsraum

Arbeitsraum von der Steuer absetzbar?

Immer mehr junge Unternehmer machen in Deutschland von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch. Sollte der Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer im zurückliegenden Kalenderjahr 17.500 Euro nicht übersteigen und man zusätzlich für das laufende Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 Euro umsetzen, darf auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten werden. Allerdings kann man im Gegenzug vom Vorsteuerabzug keinen Gebrauch machen.

In der Regel nutzen beispielsweise Texter einen Raum in der eigenen Wohnung als Büro, da das Anmieten von zusätzlichen Räumen zu teuer ist. Die Frage stellt sich daher vielen Unternehmern, ob sie dieses Zimmer von der Steuer absetzen können. Um dies zu erreichen, müssen einige Dinge beachtet werden.

Arbeitsraum im Haus

Da wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihr Arbeitszimmer als alleinigen Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit nutzen. Sollte dies der Fall sein, können Sie die Kosten in voller Höhe geltend machen. Als Beispiel: Sie wohnen derzeit in einer Wohnung, die rund 80 qm Grundfläche hat.

Dafür zahlen Sie inkl. aller Betriebskosten 800 Euro pro Monat. Die Größe des Arbeitszimmers beträgt 8 qm. Von den Gesamtkosten der Wohnung (9.600 Euro pro Jahr) können Sie dann 10 Prozent, also 960 Euro steuerlich geltend machen.

Sollte das Arbeitszimmer nicht der alleinige Mittelpunkt der geschäftlichen Tätigkeit sein, dürfen Sie die Kosten bis zu der Grenze von 1.250 Euro jährlich absetzen.

Externes Büro

Anders ist der Fall gelagert, wenn Sie ein außerhäusliches Büro haben. Dann dürfte auf Sie keine der beiden Bedingungen zutreffen. Sollten Sie also nur am Abend oder am Wochenende in Ihrem Arbeitszimmer zu Hause tätig sein, können Sie die Kosten nicht absetzen. Auch wenn das für viele Unternehmer hart erscheint, hat sich diese Regel in den letzten Jahren durchgesetzt.

Wie man also als Kleinunternehmer sein Arbeitsraum absetzen kann, hängt von einem Faktor ab:

Habe ich schon ein Büro oder nicht? Wer die Kosten für das heimische Arbeitszimmer absetzen möchte, der sollte sein Büro außerhalb der Wohnung aufgeben. Wer darauf aber nicht verzichten kann, der muss wohl in den sauren Apfel beißen und sollte erst gar nicht versuchen, das Arbeitszimmer abzusetzen.