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Selbstständig als Fotograf

Auch die Gründung eines Unternehmens als Fotograf wird gerne unternommen. Hier lauern aber einige Fallstricke. Es kann grundsätzlich ein Nebengewerbe ohne größere Probleme als Fotograf aufgebaut werden. Da es sich hier aber um einen handwerklichen Beruf handelt, dürfen nicht alle klassischen Arbeiten eines Fotografs auch einfach so angeboten werden.

Ob nun ein Meisterbrief benötigt wird oder nicht, das sollte im Vorfeld mit der zuständigen Handwerkskammer geklärt werden. Grundsätzlich gilt, dass nur künstlerische und journalistische Fotografie ohne Meisterbrief machbar sind.

Einstieg über Fotobörsen

Selbstständig als Fotograf

Selbstständig als Fotograf

Im Internet gibt es heute jede Menge Fotobörsen. Hier können eigene Bilder zunächst einmal eingestellt werden. Oftmals werden diese dann kostenfrei an Dritte weiter gegeben, als Einstieg sind solche Börsen aber gut, da der Fotograf genauso Feedback zu seinen Fotos bekommt.

Später können eigene Fotos auch in exklusivere Bilddatenbanken eingestellt werden. Personen, die das Foto nutzen möchten, müssen dann dafür bezahlen. Unterschieden werden muss allerdings, wofür die Fotos verwendet werden sollen und wie sie verkauft werden. Dazu gibt es diverse Unterscheidungen:

  • Fotos für Werbung und kommerzielle Zwecke
  • Fotos für private Zwecke
  • Fotos einmalig verkaufen, sämtliche Nutzungsrechte übertragen
  • Fotos mehrfach verkaufen, keine ausschließlichen Nutzungsrechte übertragen

Generell gilt, dass sich die Preise für die Fotografien an diesen Untergliederungen festmachen lassen. Ein Foto, das exklusiv nur an eine Person verkauft wird und noch dazu für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf, wird meist deutlich teurer angeboten, als es bei anderen Fotos der Fall ist.

Urheberrechte und Nutzungsrechte sind ebenfalls zu unterscheiden. Viele, oft unwissende, Auftraggeber und –nehmer wollen die Urheberrechte an einem Bild übertragen. Diese Rechte sind aber nicht übertragbar. Es besteht lediglich die Möglichkeit, Nutzungsrechte einzuräumen. Diese können zeitlich, räumlich oder anderweitig eingegrenzt werden.

Vorsicht Künstler

In der Regel sind freischaffende Fotografen als Künstler einzustufen. Das bedeutet aber auch, dass sie in der Künstlersozialversicherung abgesichert werden. Für den Fotografen bleibt aber die Wahlmöglichkeit bestehen, ob er als Selbstständiger in diese oder eine andere Krankenversicherung eintritt. Für seine Kunden kann es allerdings schwierig werden, denn sie müssen neben der Vergütung für den Künstler auch noch Beiträge zur Künstlersozialversicherung zahlen.

Umgangen werden kann dies nur, indem man eine juristische Person als Firma ins Leben ruft, denn für diese fallen keine Künstlersozialabgaben an. Damit wird aber gleichzeitig der Nachteil erreicht, dass eine Einstufung als Freiberufler, der keine Gewerbesteuer zahlen muss, nicht mehr möglich ist.