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Steuererklärung für Kleinunternehmer

Auch als Kleinunternehmer muss man eine Steuererklärung abgeben. Dabei wird zwischen verschiedenen Steuererklärungen unterschieden, die abgegeben werden müssen:

  • Umsatzsteuererklärung (nur, sofern nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht wird)
  • Einkommenssteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung (nur, wenn ein Gewinn von 24.500 Euro überschritten wird und der Kleinunternehmer kein Freiberufler ist)
  • Körperschaftssteuererklärung (nur für juristische Personen wie eine GmbH oder eine AG)

Für den echten Kleinunternehmer, der von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, ist also nur die Einkommenssteuererklärung von Belang. Diese muss sämtliche Angaben zu allen Einkünften aus der selbstständigen Tätigkeit und zu den zugehörigen Ausgaben enthalten.

Daraus ermittelt sich der Gewinn. Im Grunde genommen werden hierbei die Daten von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung übernommen. Dieser Gewinn dient sodann als Grundlage für die Steuerberechnung – allerdings nur bei Kleinunternehmern im Hauptberuf.

Wer nebenberuflicher Kleinunternehmer ist, muss zusätzlich die Einnahmen aus seinem Hauptberuf, meist einem Angestelltenverhältnis, mit angeben. Hierfür können weitere Kosten, wie Werbungskosten, abgezogen werden, die das zu versteuernde Einkommen verringern.

Diese gesamten Einnahmen stellen dann das zu versteuernde Einkommen dar. Anhand der Steuerklasse und dem persönlichen Steuersatz werden daraufhin die Einkommenssteuern errechnet. Der sich daraus ergebende Betrag wird sodann um die bereits gezahlten Lohnsteuern aus einem Angestelltenverhältnis gekürzt. Das Ergebnis stellt schlussendlich eine Steuerschuld oder aber ein Steuerguthaben dar, welches ausgezahlt wird.

Weitere Steuererklärungen für Unternehmer

Ebenfalls eine wichtige Rolle für Unternehmer spielt die Umsatzsteuererklärung. Diese ist jedoch nur bei einer Regelbesteuerung zu erstellen. In der Regel sind unterjährig bereits Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt worden.

Da es hier erfahrungsgemäß durch Rundungsdifferenzen und Ähnlichem zu kleinen Abweichungen kommt, ist am Jahresende noch einmal eine Jahresumsatzsteuererklärung abzugeben. Oft ergeben sich hier Guthaben oder Steuerschulden in Höhe von wenigen Cent oder auch Euro, die nachentrichtet oder erstattet werden müssen.

Die Gewerbesteuer spielt nur für Unternehmer eine Rolle, dessen Gewinn die Grenze von 24.500 Euro überschreitet. Da Kleinunternehmer in der Regel derartige Gewinne nicht erreichen, entfällt diese Steuererklärung folglich für sie. Auch Freiberufler können auf diese Art der Steuererklärung verzichten, da sie unabhängig der Höhe ihres Gewinns von der Gewerbesteuer befreit sind.

Auch die Körperschaftssteuererklärung kommt nur für wenige Unternehmer in Betracht, hierbei handelt es sich ausschließlich um Inhaber beziehungsweise Geschäftsführer einer juristischen Person – also einer GmbH oder einer AG.

Wichtige Steuertermine

Grundsätzlich gilt als Stichtag für die Abgabe der Steuererklärung der 31.05. des Folgejahres. Dieser Termin kann sich jedoch verschieben, wenn für die Steuererklärungen die Hilfe eines Steuerbüros in Anspruch genommen wird. In diesem Fall muss die Steuererklärung bis zum Ende des Folgejahres eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2014 ist die Steuererklärung in diesem Fall bis zum 31.12.2015 abzugeben.