Home » Gründen » Ein Kleinunternehmen gründen: So geht’s

Ein Kleinunternehmen gründen: So geht’s

Wer ein Kleinunternehmen gründen will, dem stellen sich viele Fragen. Dabei ist die Gründung an sich das kleinste Problem und mit dem geringsten Aufwand verbunden. Dennoch sollten die Vorüberlegungen zur Gründung bereits getroffen sein, damit es hinterher kein böses Erwachen gibt.

Die Anmeldung ist kinderleicht

Ein Kleinunternehmen gründen

Kleinunternehmen gründen

Wer ein Kleinunternehmen gründen will, muss sich zunächst einen Namen dafür einfallen lassen. Idealerweise ist das ein Name, der auf das Tätigkeitsfeld hinweist. Zusätzlich muss der eigene Vor- und Nachname bei allen Einzelunternehmen angegeben werden. Sobald der Name feststeht, kann bereits die Gewerbeanmeldung erfolgen.

Kostenlose Vordrucke bieten viele Gemeinden heute schon online an. Diese sind mit Namen des Unternehmens, dessen Sitz, sowie dem Gründungsdatum auszufüllen. Weitere Fragen widmen sich dem Namen und der Anschrift des Inhabers, sowie den Kontaktmöglichkeiten, also Telefon, Fax, E-Mail und Co.

Darüber hinaus muss angegeben werden, welche Tätigkeiten mit dem Unternehmen ausgeübt werden. Hierbei hat es sich bewährt, ein möglichst breites Leistungsspektrum anzugeben. Dann kann im Zweifel später auch eine Tätigkeit ausgeführt werden, an die bei der ursprünglichen Gewerbeanmeldung gar nicht gedacht wurde. Ferner verlangen die Gemeinden Angaben zu Mitarbeitern, sofern vorhanden, sowie zu weiteren Betriebsstätten oder Zweigstellen – ebenfalls nur, falls vorhanden.

Diese Anmeldung wird dann bei der Gemeinde eingereicht, der künftige Gewerbetreibende muss noch eine Gebühr zahlen, die je nach Kommune zwischen 15 und 50 Euro betragen kann. Sollte es sich bei dem angemeldeten Gewerbe um eines handeln, welches spezielle Voraussetzungen, wie polizeiliche Führungszeugnisse, die Eintragung bei der Handwerkskammer, einen Meistertitel oder Konzessionen beinhaltet, so sind entsprechende Erlaubnisse mit einzureichen.

Weitere Vorgehensweise

Im Grunde genommen muss der Gründer jetzt nur noch abwarten. Denn nach der erfolgten Gewerbeanmeldung werden alle wichtigen Behörden über die Gründung informiert. Dazu zählen:

  • Finanzamt
  • Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer
  • Berufsgenossenschaften
  • Bundesagentur für Arbeit

Das Finanzamt meldet sich in der Regel als erstes und schickt den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Darin müssen Angaben zu den voraussichtlichen Umsätzen und Gewinnen gemacht werden. Wichtig ist, hier keine zu hohen Schätzungen abzugeben, da diese zu hohen Vorauszahlungen führen können. Zu geringe Schätzungen sollten aber als Kleinunternehmer auch vermieden werden. dann drohen nämlich erhebliche Nachzahlungen.

Die Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer wird zunächst nur ein Schreiben schicken, in dem die Mitgliedschaft bestätigt wird. Gebühren fallen erst ab etwa 5.000 Euro Gewinn pro Jahr an. Die Berufsgenossenschaften und die Bundesagentur für Arbeit melden sich nur dann, wenn Mitarbeiter beschäftigt werden. Letztere vergibt noch die Betriebsnummer, die für die sozialversicherungsrechtliche Anmeldung der Mitarbeiter nötig ist.