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Die Ordnungsgemäße Rechnung – Musterrechnung für Kleinunternehmer

Ein großes Problem für Kleinunternehmer oder Gründer besteht immer noch darin, wie eine Musterrechnung richtig erstellt werden muss. Natürlich ist auch das Schreiben einer Rechnung kein Hexenwerk und wer verstanden hat, worum es geht, dem wird es künftig spielend leicht von der Hand gehen. Zu diesem Zweck bieten wir eine Rechnungsvorlage für Kleinunternehmer gratis an.

 Musterrechnung Kleinunternehmer zum kostenlosen Download.

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Da die Rechnungsstellung im Kleinunternehmen ein fester Bestandteil der täglichen Arbeit ist und uns immer wieder die Frage erreicht, wie eine Rechnung auszusehen hat, haben wir uns intensiver mit dem Thema „Musterrechnung für Kleinunternehmer“ befasst.

Zunächst sind zehn wichtige Rechnungsmerkmale zu berücksichtigen. Diese müssen auf jeder Rechnung enthalten sein, damit diese vom Finanzamt anerkannt wird. Diese 10 Merkmale sind:

  1. Name und Anschrift vom Rechnungssteller
  2. Name und Anschrift vom Rechnungsempfänger
  3. Steuer- oder Umsatzsteuer-Ident-Nummer des Rechnungsstellers
  4. Ausstellungsdatum der Rechnung
  5. Fortlaufende Rechnungsnummer
  6. Menge und Art der erbrachten Leistung bzw. gelieferten Waren
  7. Leistungszeitpunkt bzw. –zeitraum für monatliche Rechnungen
  8. Vergütung
  9. Steuersatz (Ausnahmen gelten bei Selbstständigen, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, hier ist aber der Hinweis auf selbige notwendig)
  10. Gesamtbetrag der Rechnung

Um das Ganze zu veranschaulichen gibt es im Folgenden eine Musterrechnung:

Max Mustermann
Musterstraße 123 1.
12345 Musterstadt

Martin Müller
Hauptstraße 34 2.
12345 Musterstadt

4. Musterstadt, den 25.01.2012

Rechnung Nr. 025/2012 5.

Leistungszeitraum: Januar 2012 7.

1 Stück Messerset 79,95 EUR
1 Stück Besteckset 33,95 EUR 8.

Nettobetrag: 6. 113,90 EUR
+ 19 % USt 21,64 EUR
Gesamtbetrag 9. 135,54 EUR 10.

Zahlbar bis zum 25.02.2012

Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag auf folgendes Konto:

Konto: 12345
BLZ: 10020200
Bank: Musterbank Musterstadt

Steuernummer: 12345/12345 3.

Fehlt eine dieser Angaben auf der Rechnung, kann diese vom Finanzamt nicht anerkannt werden. Das wiederum bedeutet, dass die Rechnung als ungültig bezeichnet wird. Gerade, wenn Kleinunternehmer Rechnungen an Firmen stellen, muss die Rechnung korrekt erstellt werden. Ist nur eine dieser Angaben fehlerhaft oder nicht vorhanden, so kann der Kunde die Rechnung nicht von den Steuern absetzen.

Achten Sie also auf die richtige Rechnungsstellung. Bedenken Sie dabei Folgendes:

Ihr Vertragspartner kann und wird die Rechnung dann in jedem Fall zurückgehen lassen. Da sich mit der Ausstellung einer falschen Rechnung das Zahlungsziel verschiebt, müssen Sie länger auf Ihr Geld warten. Diese Umstände haben schon häufig dafür gesorgt, dass Kleinunternehmer nicht mehr zahlungsfähig sind, denn das Zahlungsziel bei Ihrem Lieferanten wird dadurch nicht nach hinten verlegt.

Darüber hinaus kann der Abzug der gezahlten Vorsteuer nicht erfolgen, wenn die Rechnung fehlerhaft gestellt ist. Die meisten Unternehmen prüfen eingehende Rechnungen auf diese Grundlagen. Sollte die Rechnung falsch ausgestellt sein, wird die Firma mit Sicherheit eine Korrektur der Rechnung fordern, bevor sie diese bezahlt.

Das bedeutet einerseits Mehraufwand für den Kleinunternehmer, andererseits aber auch eine fehlende Seriosität, so dass sich der Kunde künftig vielleicht doch lieber wieder an einen anderen Dienstleister wendet. Deshalb sollte von Anfang an auf die korrekte Rechnungserstellung geachtet werden.

Da die Rechnungsstellung sehr viel Zeit in Anspruch nehmen kann und eigentlich nur ein „notwendiges Übel“ ist, sollte man hier nicht auf allzu große Hindernisse stoßen. Schließlich wollen (und sollen) Sie Ihre Zeit mit Ihrer eigentlichen Arbeit, Ihrer Dienstleistung oder dem Verkauf Ihrer Waren, verbringen.

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In unserer Rubrik „Was Sie bei der Gründung eines Kleinunternehmens beachten müssen“, finden Sie zahlreiche Tipps, welche Ihnen den Einstieg in Ihr Kleinunternehmen vereinfachen.